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Die evangelische Doppelstrategie

Hartes Gesetz und unverbindliche Lyrik: Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in Düsseldorf einen Doppelbeschluss zum Kirchenrecht gefasst. Streiks sind weiter verboten; der Dritte Weg zur Lohnfindung bleibt. Doch neue Diakonie-Tarifverträge sind nicht mehr in weiter Ferne
von Christoph Fleischmann vom 13.11.2013
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Ja, wo ist er denn, der Branchentarifvertrag Soziales? Nach dem aktuellen Beschluss der EKD-Synode wird es noch länger dauern, bis er in Sicht kommt. Doch Diakonie-Tarifverträge könnten schon bald Realität werden.  (Foto: overcrew/Fotolia)
Ja, wo ist er denn, der Branchentarifvertrag Soziales? Nach dem aktuellen Beschluss der EKD-Synode wird es noch länger dauern, bis er in Sicht kommt. Doch Diakonie-Tarifverträge könnten schon bald Realität werden. (Foto: overcrew/Fotolia)
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Wie schon bei der Synode in Magdeburg 2011 hat die diesjährige Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein Rahmengesetz zum Arbeitsrecht verabschiedet – und eine politische Stellungnahme zum Arbeitsrecht abgegeben. Im Rahmengesetz steht, was gelten soll und der Gewerkschaft ver.di und vielen Mitarbeitervertretern sauer aufstößt: Kein Streikrecht. Mitglieder einer Schlichtungskommission müssen nach wie vor einer christlichen Kirche angehören. Und: Es bleibt beim kirchlichen Weg der Lohnfindung, dem sogenannten Dritten Weg.

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gerd autrum 14.11.2013, 21:17 Uhr:
Evangelische Doppelstrategie klingt nach strategischem Handlungskonzept. Für mich sind die Kirchenbeschlüsse der Ausdruck eines zutiefst verinnerlichten Alleinvertretungsanspruches der Kirchenführungen. Untaugliche Versuche, um zu verhindern, dass auch bei Kirchens Arbeitsrechtsverhältnisse endlich partnerschaftlich zu gestalten sind. Intern wird den aktiven Gewerkschaftlern (zu denen gehörte ich 10 Jahre als Mitarbeiter der Diakonie) das Argument der „Dienstgemeinschaft“ um die Ohren gehauen. Die Herren wollen/können(?) nicht begreifen, dass in kirchlichen und diakonischen Betrieben „der liebe Gott“ nicht das Regulativ von Interessenunterschieden zwischen Arbeitgebern und –nehmern sein kann. Ich bin sicher, auf Dauer können sich die ALTEN Herren mit Ihren“ institutionellen Schirmen“ den heiligen Geist nicht vom Leibe halten.

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