Evangelischer Alleingang
von
Christoph Fleischmann
vom 06.11.2013
Noch immer in weiter Ferne: Das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Evangelische Kirchenjuristen haben nun sogar neue Gesetze entworfen, um das kirchliche Sonder-Arbeitsrecht für lange Zeit zu zementieren. (Foto: tournee/Fotolia)
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Vor gut einem Jahr hatte das Bundesarbeitsgericht in Sachen Streikrecht in der Kirche entschieden: Die Kirchen und diakonischen Einrichtungen dürfen Streiks nur dann ausschließen, wenn Gewerkschaften sich in das kircheneigene System der Lohnfindung angemessen einbringen können und wenn die ausgehandelten Tarife wirklich für die diakonischen Arbeitgeber verbindlich sind. Das Gericht wies damit einen Weg zu einem Kompromiss zwischen den Kirchen und der Gewerkschaft ver.di.
Doch die bundesweiten Kirchen- und Diakonieleitungen haben bisher nicht versucht, ein Einvernehmen mit
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