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Streik ja, aber nur ein bisschen

Die Erwartungen hätten kaum höher sein können: Dürfen kirchliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen streiken? Sie tun es immer häufiger, obwohl Caritas, Diakonie und Kirche auf einem strikten Streikverbot bestehen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Der »Dritte Weg« der Kirchen bleibt. Aber die Gewerkschaften bekommen einen Fuß in die Tür. Ein Kommentar von Franz Segbers
von Franz Segbers vom 21.11.2012
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Entscheidung gefällt: Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts mit der Vorsitzenden Richterin Ingrid Schmidt (M) und den Beisitzern Rüdiger Linck (l) und Ulrich Koch (r) am 20.11.2012 in Erfurt im Bundesarbeitgericht. (Foto: pa/Schutt)
Entscheidung gefällt: Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts mit der Vorsitzenden Richterin Ingrid Schmidt (M) und den Beisitzern Rüdiger Linck (l) und Ulrich Koch (r) am 20.11.2012 in Erfurt im Bundesarbeitgericht. (Foto: pa/Schutt)
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Ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske hatte im Vorfeld der Entscheidung vom 20. November 2012 in Erfurt von einem »historischen Tag für die Gewerkschaften« gesprochen und der Präsident der Diakonie, Johannes Stockmeier, kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen, wenn Diakonie und Kirche vor dem Bundesarbeitsgericht verlieren sollten.

Die Vorgeschichte: Die Diakonie hatte gegen einen Streik, den Ver.di durchgeführt hatte, geklagt. Die Gewerkschaft hatte beim Landesarbeitsgericht Hamm Recht bekommen und die Diakonie hatte gegen dieses Urteil ihrerseits Klage beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht also entschieden: Die Gewerkschaft hat formal Recht bekommen. Beschäftigte

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