Sehr geehrter Herr Müller!
vom 04.05.2012
Sie arbeiten im Auftrag des Amtes für Verfassungsschutz als V-Mann in der NPD. Da nach den neuesten Erkenntnissen V-Leute nicht mehr von NPD-Mitgliedern zu unterscheiden sind, informieren wir Sie hiermit über die neuen Regelungen, die auch für NPD-Mitglieder gelten, die als V-Leute arbeiten.
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Datum der Erstveröffentlichung: 13.01.2012

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