Ärger beim Caritasverband
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Über das Arbeitsrecht der Caritas gibt es neuen Streit. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes sieht ihre Rechte bei der Mitwirkung verletzt. Anlass ist ein Beschluss der Delegiertenversammlung des Verbandes, der Einschränkungen im Umgang mit der Bezahlung der Angestellten vorsieht. Bisher konnte das Entgelt für geleistete Arbeit um bis zu zwanzig Prozent von der Norm abweichen. Nun soll es das nur noch punktgenau bis fünfzehn Prozent tun.
Damit griffen die Delegierten direkt in die Tarifgestaltung ein – zulasten der Mitarbeiter, finden diese. »Die Delegierten zementieren damit eine bis zu 15-prozentige Absenkung der Ostgehälter vom Westniveau«, beklagt Rolf Cleophas, der Pressesprecher der Mitarbeiterseite.