Ärger beim Caritasverband
vom 15.01.2016
Über das Arbeitsrecht der Caritas gibt es neuen Streit. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes sieht ihre Rechte bei der Mitwirkung verletzt. Anlass ist ein Beschluss der Delegiertenversammlung des Verbandes, der Einschränkungen im Umgang mit der Bezahlung der Angestellten vorsieht. Bisher konnte das Entgelt für geleistete Arbeit um bis zu zwanzig Prozent von der Norm abweichen. Nun soll es das nur noch punktgenau bis fünfzehn Prozent tun.
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Datum der Erstveröffentlichung: 15.01.2016

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