EU gegen Marokko
vom 15.01.2016
Der Europäische Gerichtshof hat die Annullierung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Marokko angeordnet. Der Grund: Das Abkommen hätte es Marokko erlaubt, auch die Westsahara in die geplante Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereiprodukten einzubeziehen. Die Westsahara sei jedoch, so der Europäische Gerichtshof, 1975 widerrechtlich annektiert worden.
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Datum der Erstveröffentlichung: 15.01.2016

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