EU gegen Marokko
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Der Europäische Gerichtshof hat die Annullierung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Marokko angeordnet. Der Grund: Das Abkommen hätte es Marokko erlaubt, auch die Westsahara in die geplante Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereiprodukten einzubeziehen. Die Westsahara sei jedoch, so der Europäische Gerichtshof, 1975 widerrechtlich annektiert worden.
Marokko betrachtet das in vorkolonialer Zeit in einem losen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stehende Gebiet als Teil seines Territoriums. Die Regierung versucht deshalb, die Westsahara in alle Abkommen einzubinden. Große Teile der Bevölkerung der Westsahara empfinden Ma