Pro und Contra
Paragraf 219a abschaffen?
Ja, er hindert Frauen, sich zu informieren
Es ist ganz wichtig, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, ausreichend Informationen bekommen. Darüber, wo sie den Abbruch machen lassen können und unter welchen Voraussetzungen. Und dass sie auch ihr Recht auf freie Arztwahl ausüben können. Ein Schwangerschaftsabbruch ist ja erst nach dem Aufsuchen einer Beratungsstelle straffrei. Es ist aber auch wichtig – und darum geht es im Fall Kristina Hänel –, dass Ärztinnen und Ärzte informieren können. Wir haben ein Problem, weil Paragraf 219a nicht nur Werbung unter Strafe stellt, sondern offensichtlich auch so ausgelegt werden kann, dass die rein objektive Information über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs bereits unter Strafe gestellt wird. Das bedeutet eine Grauzone der Strafbarkeit für die Ärztinnen und Ärzte.
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Eva Högl, geboren 1969, ist Juristin und SPD-Politikerin, seit 2009 Mitglied des Bundestages. Von 2013 bis 2017 war sie stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.
Rita Waschbüsch, geboren 1940, ist Vorsitzende des Bundesverbandes »donum vitae«. Die CDU-Politikerin war Sozialministerin des Saarlandes und von 1988 bis 1997 Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.
