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Lobbyregister

vom 12.03.2021
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Interessenvertreter versuchen, Gesetzgebungen nach ihren Vorstellungen zu beeinflussen. In welchem Ausmaß das geschieht, soll ein Lobbyregister offenlegen. Darauf hat sich die Koalition nach langem Streit nun geeinigt. Der jüngste Skandal um Provisionszahlungen von Herstellern medizinischer Masken an Politiker hat die Entscheidung möglicherweise beschleunigt. Künftig müssen sich Lobbyisten in eine Liste eintragen, wenn sie sich etwa mit Ministeriums-Mitarbeitern treffen. Das Register wird online einsehbar sein und Angaben zu Auftraggebern und möglichen finanziellen Zuwendungen enthalten. Nicht in der Regelung enthalten ist der »exekutive Fußabdruck«, der etwa dokumentieren sollte, um welche Themen es in Gesprächen mit Lobbyisten geht. Die Union hatte das abgelehnt.

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