Seehofer will auch Kranke abschieben
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Bundesinnenminister Horst Seehofer will die Abschiebung von Geflüchteten mit psychischen Erkrankungen erleichtern. Im Entwurf des sogenannten »Geordnete-Rückkehr-Gesetzes« steht unter anderem, dass bei Asylverfahren künftig nur noch Atteste von Ärzten berücksichtigt werden sollen, nicht aber Nachweise von Psychotherapeuten. Laut Gesetz sind jedoch beide Berufsgruppen gleichermaßen berechtigt, psychische Störungen festzustellen. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, vermutet dahinter »eine Strafaktion gegen Psychotherapeuten, die kritisiert haben, dass Flüchtlinge in Deutschland nicht angemessen behandelt werden, wenn sie unter den gesundheitlichen Folgen von Krieg, Folter und Gewalt leiden«. Hilfsorganisationen fürchten, dass kranke Geflüchtete nach ihrer Abschiebung Suizid begehen oder retraumatisiert werden.