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Arbeit am Karfreitag

vom 27.03.2020
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Der Karfreitag bleibt in Österreich ein regulärer Arbeitstag, auch für Protestanten. Wer den Tag freinehmen möchte, kann einen sogenannten »persönlichen Feiertag«, also einen normalen Urlaubstag, beantragen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der evangelischen und der altkatholischen Kirche zurückgewiesen, die bisherige Gesetzeslage zu prüfen. 2019 hatte die österreichische Regierung den Karfreitag als Feiertag für alle abgeschafft. Zuvor war er für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten ein Feiertag. Wenn sie trotzdem arbeiteten, bekamen sie einen Feiertagszuschlag. Gegen diese Regelung hatte ein Konfessionsloser vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich geklagt. Er verlangte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Feiertagszuschlag (Publik-Forum 5/2019). Es gebe keine Pflicht des Staates, einen gesetzlichen Feiertag beizubehalten, begründete das Gericht seine jüngste Entscheidung. Michael Chalupka, Bischof der evangelischen Kirche in Österreich, sagte: »Ziel muss nun sein, möglichst viele Arbeitgeber dafür zu gewinnen, den Karfreitag freizugeben.«

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