Sonderstatus für Stasi-Akten?
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Tina Krone: »Ja, denn das ist ein einzigartiges Archivgut«
»Ein besonderes Archivgut bedarf eines besonderen Umgangs. Darum plädiere ich dafür, die Stasi-Unterlagen-Behörde als unverwechselbaren Ort für die Aufbewahrung und Verwaltung der Akten zu erhalten. Die Stasi-Akten wurden 1989 vor der Vernichtung gerettet und friedlich gesichert. Mit der Besetzung der Stasi-Gebäude von Leipzig bis Berlin wurde die wichtigste Machtstütze der SED-Diktatur beseitigt. Damals 1989/90 war eine zentrale Forderung, die Hinterlassenschaft dieser Behörde aufzubewahren. Die Akten sollten einen Sonderstatus bekommen. Damit haben die Menschen ihre Leben, ihre Biografien wieder in die eigenen H
Bohley 11.05.2015:
Nicht aus nostalgischen Gründen soll die Behörde weiter arbeiten, sondern als stetige Mahnung an alle Mitbürger, die sich bis heute noch nicht gegenüber ihren Ausspionierten ehrlich gemacht haben. Später ist besser als gar nicht!
Dieter 07.05.2015:
Ehrlich gesagt über was soll man darüber Diskutieren , es steht doch im kleinen Kämmerchen schon längs fest was passieren wird. Das meiste ist doch nur noch Makulatur von der Politik . man sprich doch seit 2014 darüber schon. Die Betroffenen wollen das nicht und die anderen Täter (dann redet keiner mehr und es wird nichts neues Aufgedeckt ) und Politik ( kostet dann kein Geld mehr ) sind froh wenn die Behörde weg ist.
Adam Lauks 07.05.2015:
Wenn Herr Thomas Krüger sagt: »Wenn ich mich gegen die Erhaltung der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) ausspreche, dann sage ich damit keineswegs, dass die Stasi-Akten geschlossen und die Forschung zur Staatssicherheit ad acta gelegt werden soll. Es bedarf dafür aber nicht mehr einer Sonderbehörde."
Wenn man die Verfassung geachtet hätte, hätte es die Sonderbehörde nie gegeben. Die STASIS aus der Volkskammer haben die Gründung der Behörde schon vor der Vereinigung beschlossen und Gauck als Leiter wurde vom IM Cerny dafür vorgeschlagen.Wie das in diesem Lügenimperium vom Anfang an bis heute funktioniert läßt sich schön aus dem Gutachten des Prof.Dr. Klaus Schröder, Prof.Dr.Hans Klein und des Dr.Stefen Alisch in der Zusammenfassung und Empfehlungen entnehmen. DESHALB rief die Kanzlerin; DER WIRD´S AUF KEINEN FALL !!!
https://wikileaks.org/wiki/Stasi-in-bstu.pdf
eschler, k 07.05.2015:
Solange die Akten nicht aufgearbeitet und Anträge unbearbeitet sind sowie neu gestellt werden, solange muß die Behörde bestehen
Siegfried 07.05.2015:
Ja,denn die Aufarbeitung hat noch nicht einmal richtig begonnen. Das nun noch vieles neu zu Tage tritt, zeigt der Fall Ralf Forster. Auch versuchen sich die Täter von einst, sich wieder in verantwortliche Position zu bringen. Das Interesse ist ungebrochen, wie die hohe Zahl der Anträge auf Akteneinsicht zeigt. Wir sollten nicht die selben Fehler machen, wie nach Ende des 3. Reiches.