Suizidbeihilfe: Rechtsanspruch oder Verbot?
Das Bundesverfassungsgericht hat vergangenes Jahr das Verbot zur Suizidbeihilfe zurückgewiesen. Ein neues Gesetz muss her. Bei der Bundestagsdebatte darüber wurden vier fraktionsübergreifende Vorschläge diskutiert: Ein liberaler Entwurf um die Abgeordneten Lauterbach (SPD), Sitte (Linke) und Helling-Plahr (FDP) formuliert einen Rechtsanspruch auf Suizidbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen. In ähnliche Richtung geht der Vorschlag der Grünen-Politikerinnen Keul und Künast. Es muss unter anderem ein von zwei Ärzten bestätigter Nachweis einer »vom freien Willen getragenen festen Entscheidung« vorliegen. Schwere Krankheit stellt geringere Anforderungen an die Genehmigung als andere Motive. Eine Gruppe aus Abgeordneten aller Fraktionen außer der AfD will dagegen die assistierte Sterbehilfe wieder strafbar machen, allerdings ärztlich bestätigte Ausnahmen zulassen. »Freiverantwortlichkeit«, »Ernsthaftigkeit« und »Dauerhaftigkeit der Entscheidung« sind nachzuweisen. Den strengsten Vorschlag legt das Gesundheitsministerium vor: Auch hier soll Suizidbeihilfe generell unter Strafe stehen. Ausnahmen sind noch enger gefasst. Ein tödliches Medikament darf zudem erst nach sechsmonatiger Wartezeit verschrieben werden.
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden
