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Neues Gesetz gegen Missbrauch

vom 28.05.2021
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Ein neuer Straftatbestand soll dazu beitragen, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Er richtet sich gegen Personen, die im Internet regelrechte Tipps zur Vorbereitung und Umsetzung von Missbrauchstaten verbreiten. »Widerwärtige Anleitungen beschreiben, wie Täter Kindern auflauern können und wie sexueller Missbrauch begangen und verschleiert werden kann«, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzesvorschlags. Solche Anleitungen sollen nun unter Strafe gestellt werden. Die Veröffentlichung soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, der Besitz und Abruf mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Laut Gesetzesbegründung kursieren Beschreibungen, wie sexuelle Gewalt gegen Kinder vorbereitet und vertuscht werden kann, insbesondere im sogenannten Darknet, das nicht frei zugänglich ist und auch von anderen kriminellen Gruppen genutzt wird. Lambrecht zufolge lassen die Internetanleitungen Hemmschwellen potenzieller Täter sinken. Die Texte hätten zudem eine menschenverachtende Sprache, die Kinder auf bloße Objekte reduziere. Die neue Regelung soll im Zuge einer Änderung des Gesetzes zur Strafbarkeit sogenannter Feindeslisten noch bis zur Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung.

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