Amt lehnt fast alle Fälle von Kirchenasyl ab
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Fast alle Kirchenasyl-Fälle werden mittlerweile vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Im Jahr 2019 gab das Bundesamt bis Ende April in nur zwei Fällen dem Ersuchen von Kirchengemeinden statt, ein Asylverfahren in Deutschland zu führen, obwohl laut EU-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig gewesen wäre. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Im gleichen Zeitraum lehnte das BAMF demnach 145 Anträge von Menschen im Kirchenasyl ab. Die Quote der Kirchenasyl-Fälle, bei denen das Amt besondere Härtefälle anerkannte und das Asylverfahren in Deutschland übernommen wurde, liegt 2019 bisher bei lediglich 1,4 Prozent. 2018 waren es nach Angaben der Bundesregierung mit 77 von 647 Fällen noch fast zwölf Prozent.