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Beton statt Boden

vom 27.07.2018
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Die »Betonflut eindämmen«, so lautete der Slogan eines Volksbegehrens in Bayern gegen Flächenfraß, das vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als unzulässig abgelehnt wurde. Die Unterstützer des Begehrens, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern, hatten 48 000 Unterschriften gesammelt – deutlich mehr als die notwendigen 25 000. In Bayern werden täglich rund fünf Hektar Fläche zubetoniert. Ziel des Volksbegehrens war es, diese Fläche zu halbieren. Das Gericht wies es aus formalen Gründen zurück: In dem Gesetzentwurf fehlten die Vorgaben, wie die Flächen, die verbraucht werden dürfen, auf die einzelnen Kommunen zu verteilen sind. Laut der Urteilsbegründung vermissen die Richter »eine Güterabwägung zwischen dem betroffenen Bereich der Selbstverwaltung und den durch dessen Begrenzung zu schützenden Interessen des öffentlichen Wohls«. Der Verbrauch von Grünflächen kann also unbeschränkt weitergehen.

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