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Personen und Konflikte

vom 15.07.2025
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Maria Mesrian (Foto: pa/Christoph Hardt/Geisler-Fotopres)Maria Mesrian, Vorsitzende des Vereins »Umsteuern! Robin Sisterhood«, sieht in dem gerichtlichen Vergleich zwischen dem Bistum Mainz und einem Betroffenen sexualisierter Gewalt durch einen Priester ein ermutigendes Signal. Bei der Klage vor dem Landgericht Mainz verpflichtete sich das Bistum, dem Betroffenen 340 000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall zu zahlen. Mesrian geht davon aus, dass weitere Gerichte der Einschätzung des Landgerichts Mainz folgen würden. Das teilte sie gemeinsam mit Hermann Schell vom Verein MissBitt – Missbrauchsopfer und Betroffene im Bistum Trier mit. Der Kläger war zwischen seinem 11. und 18. Lebensjahr mehrmals in der Woche von einem katholischen Priester sexuell missbraucht und auch vergewaltigt worden. Dessen Rechtsanwalt David Elshorst hob hervor: »Das Landgericht Mainz hat klar festgestellt, dass die römisch-katholische Kirche für die Missbrauchstaten ihrer Seelsorger haften muss.« Erst kürzlich hatte das Landgericht Köln die Klage einer Betroffenen auf Schmerzensgeld mit dem Argument abgewiesen, der Priester habe als »Privatmann« gehandelt, dem Erzbistum Köln seien keine Fehler nachzuweisen. Das Landgericht Mainz urteilte anders: »Der Betroffene fühlte sich durch die Einlassungen des Gerichts zum ersten Mal wahrgenommen und gesehen«, sagte dessen Rechtsanwalt.

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Schlagwörter: Kirche Sexueller Missbrauch
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