Beamte gesetzlich krankenversichern?
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Cornelia Prüfer-Storcks: Ja, das ist sozial gerecht!
Ab August 2018 sollen sich Beamtinnen und Beamte in Hamburg auf Wunsch gesetzlich krankenversichern können und erhalten dann statt der individuellen Beihilfe den hälftigen Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn es ist weder zeitgemäß, noch sozial gerecht oder verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankenkosten von Beamtinnen und Beamten ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von schon jetzt gesetzlich versicherten Beamten beteiligt.
Hanna Leinemann 10.09.2017, 12:57 Uhr:
Solange es den Unterschied zwischen Beamten und Angestellten in der Beschäftigung gibt - hier hoheitsrechtliche Aufgaben, dort nicht - ergibt sich auch eine Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Beamten (ich denke dabei an Berufsbeamte wie Polizisten, Zöllner, Soldaten, Lehrer, Verwaltungsbeamte, aber nicht an politische Beamte). Hier sollte man nicht anfangen, die Strukturen auszuhöhlen. Das ging schon einmal vor Jahrzehnten in Schleswig-Holstein schief. - Ein Beamter hat wegen der hoheitsrechtlichen Aufgaben besondere Pflichten; dann hat auch der Staat den Beamten gegenüber seine Fürsorgepflicht zu erfüllen. -