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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 16/2018
Der Inhalt:

Nachgefragt
Kirchenasyl in Gefahr?

Dietlind Jochims, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, zur Verschärfung der Regeln
von Markus Dobstadt vom 24.08.2018
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Publik-Forum: Frau Jochims, seit dem 1. August gelten neue Regelungen beim Kirchenasyl. Was ändert sich für Gemeinden, die Flüchtlingen Schutz bieten?

Dietlind Jochims: Der Druck auf die Gemeinden, formale Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu erfüllen, wird größer. Dass ein besonderer Härtefall vorliegt – nur dann gewähren wir Kirchenasyl –, müssen Gemeinden nun innerhalb von vier Wochen begründen. Richtig schwierig wird es aber, wenn das Amt der Meinung ist, dass kein Härtefall vorliegt.

Was passiert dann?

Jochims: Dann muss das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen beendet werden, sonst wird die Überstellungsfrist von 6 auf 18 Monate

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