Nachgefragt
Kirchenasyl in Gefahr?
von
Markus Dobstadt
vom 24.08.2018
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Publik-Forum: Frau Jochims, seit dem 1. August gelten neue Regelungen beim Kirchenasyl. Was ändert sich für Gemeinden, die Flüchtlingen Schutz bieten?
Dietlind Jochims: Der Druck auf die Gemeinden, formale Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu erfüllen, wird größer. Dass ein besonderer Härtefall vorliegt – nur dann gewähren wir Kirchenasyl –, müssen Gemeinden nun innerhalb von vier Wochen begründen. Richtig schwierig wird es aber, wenn das Amt der Meinung ist, dass kein Härtefall vorliegt.
Was passiert dann?
Jochims: Dann muss das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen beendet werden, sonst wird die Überstellungsfrist von 6 auf 18 Monate
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