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Wochenlang in Präventivgewahrsam

vom 20.09.2019
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Im August 2017 wurde das bayerische Polizeigesetz geändert. Seither genügt es, eine Person als potenziell gefährlich einzustufen, um sie wochenlang einzusperren. Verschärfungen folgten im Mai 2018. Die CSU führte im Eilverfahren den zeitlich unbegrenzten Präventivgewahrsam ein. Der Abschlussbericht einer vom bayerischen Innenministerium beauftragten Prüfkommission weist nun aus, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes mindestens 19 Personen ohne Anklage mehrere Wochen eingesperrt wurden, teils ohne rechtlichen Beistand. Bei den Festgenommenen handelt es sich fast ausschließlich um Ausländer.

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