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Personen und Konflikte

vom 22.12.2017
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Frieder und Sigrid Lutz, Flüchtlingspaten aus Gießen, sollen in den nächsten Jahren insgesamt rund 50 000 Euro für den Unterhalt von drei syrischen Flüchtlingen bezahlen. Das Rentnerehepaar hatte eine Verpflichtungserklärung für zwei syrische Frauen und ein Kind unterschrieben, um ihnen die Flucht über das Mittelmeer zu ersparen und eine legale Einreise nach Deutschland zu ermöglichen (Publik-Forum 5/2017). Vom hessischen Innenministerium wurde ihnen zuvor versichert, dass die Unterhaltsverpflichtung nur so lange gelte, bis der Antrag der Flüchtlinge auf Asyl anerkannt sei. Doch nun entschied das Verwaltungsgericht Gießen, dass das Ehepaar auch für die Sozialhilfe aufkommen müsse, die vom Jobcenter an die Syrer ausgezahlt wurde. Die Unterhaltsverpflichtung gelte auch nach deren Anerkennung als Asylanten, weil der Aufenthaltszweck der Syrer sich durch die Anerkennung des Asyls nicht verändert habe. Lediglich die Gesundheitskosten müssten vom Jobcenter übernommen werden. Die Fehlinformation des hessischen Innenministeriums wurde nicht berücksichtigt. Wie Frieder und Sigrid Lutz sind derzeit zahlreiche Flüchtlingspaten mit unerwarteten und existenzbedrohenden Geldforderungen der Jobcenter konfrontiert (siehe auch S. 9).

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