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Pro und Contra
Mindestlohn in Werkstätten?

Viele Menschen mit einer kognitiven Behinderung arbeiten in »Beschützenden Werkstätten«. Anders, als sonstige Beschäftigte in Deutschland leben sie trotz Arbeit von Grundsicherung. Und verdienen meist weniger als 1,50 Euro in der Stunde. Sollten sie den gesetzlichen Mindestlohn erhalten? Stimmen Sie hier ab!
vom 25.05.2021
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Mindestlohn oder Basisgeld? Was ist für die Arbeit in »Beschützenden Werkstätten« das bessere Modell? (Foto: Alamy Stock Photo/imageBROKER)
Mindestlohn oder Basisgeld? Was ist für die Arbeit in »Beschützenden Werkstätten« das bessere Modell? (Foto: Alamy Stock Photo/imageBROKER)

Lukas Krämer:

Ja, sonst bleibt man abhängig!

Ich fordere den Mindestlohn für Menschen in Behindertenwerkstätten! Rund 300 000 Menschen in Deutschland arbeiten in Werkstätten, sechseinhalb Stunden am Tag, für 180 bis 250 Euro im Monat. Ihr eigentlicher Lohn soll sein: Dass sie überhaupt arbeiten dürfen. Den Gewinn machen andere. Das ist eine Frechheit.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 10/2021 vom 28.05.2021, Seite 8
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Ich habe selbst fünf Jahre in einer Werkstatt gearbeitet, Wasserhähne geprüft und verpackt und 1,35 Euro in der Stunde verdient. Würden Sie für diesen Lohn arbeiten? Wenn ich als Werkstatt-Beschäftigter in der Mittagspause zu Starbucks gehe und dort einen Kaffee trinke, habe ich alles, was ich am Vormittag verdient habe, schon wieder ausgegeben und bin pleite. Wie soll ich mit diesem Lohn für einen Urlaub sparen? Jeder will doch mal in Urlaub fahren. Als Werkstatt-Beschäftigter bleibt man immer abhängig – von der Grundsicherung und von den Eltern.

Die allermeisten in der Werkstatt bringen ganz normale Leistung, deshalb sollten sie auch den Mindestlohn erhalten. Mein Chef hat immer Druck gemacht, damit wir bis zum Feierabend unsere sechs oder acht Paletten mit Wasserhähnen fertigbekommen. Druck und Stress sind normal. Und Betreuung brauchen die wenigsten.

Ich selbst habe mittlerweile aufgehört in Behindertenwerkstätten zu arbeiten. Hauptberuflich produziere ich Youtube-Videos, in denen ich über Behinderung spreche – und den Mindestlohn fordere. Außerdem arbeite ich im Büro der grünen Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer. Die arbeitenden Menschen mit Behinderung wollen dieselben Rechte haben wie alle anderen Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Deshalb habe ich auf Change.org die Petition #StelltUnsEin – Ich fordere den Mindestlohn für Menschen in Behindertenwerkstätten! gestartet.

Jürgen Thewes:

Nein, der Druck würde zu groß!

Der Mindestlohn ist nicht der richtige Weg! Um es aber deutlich zu sagen: Ich finde das Entgelt in Werkstätten auch viel zu gering! Aber: Wer in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet, ist in einem sogenannten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt. Damit hat er viele Schutzrechte: eine Arbeitsplatzgarantie, keine Leistungsverpflichtung und er ist praktisch unkündbar. Wer den Mindestlohn fordert, fordert gleichzeitig den regulären Arbeitnehmerstatus für diese Beschäftigten und damit den Verlust dieser Schutzrechte.

Mit der Einführung des Mindestlohns würde sich der Charakter der Werkstatt komplett verändern, da alle Beschäftigten das höhere Entgelt selbst erwirtschaften müssten. Der Arbeitsdruck würde erheblich steigen.

Damit sich aber die finanzielle Situation für Beschäftigte verbessert, fordern die Werkstatträte Deutschland – das ist die Interessenvertretung der Beschäftigten in Werkstätten auf Bundesebene – das Basisgeld! Das Basisgeld sieht vor, dass jeder berechtigte Mensch pro Monat einen Betrag erhält, der bei siebzig Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens liegt. Das Basisgeld würde aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden. Grundsicherung und ähnliche Transferleistungen würden dann wegfallen. Kosten, die aufgrund der Behinderung anfallen, würden aber zusätzlich gezahlt werden. Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten, hätten die Möglichkeit, etwas dazuzuverdienen.

Das Basisgeld ermöglicht durch ausreichend finanzielle Mittel eine wirkliche gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit voller Erwerbsminderung. Es entkoppelt das Einkommen von der Arbeitsleistung – anders als dies beim Mindestlohn der Fall wäre.

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Personalaudioinformationstext:   Lukas Krämer, geboren 1993, erkrankte als Kind an einer Hirnhautentzündung. Seitdem hat er einen Sprachfehler und lernte weder lesen noch schreiben. Er lebt in Trier.

Jürgen Thewes, geboren 1969, ist im Vorstand der Werkstatträte Deutschland. Durch einen Geburtsfehler ist er kognitiv beeinträchtigt.
Schlagwörter: Behinderung Mindestlohn
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