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Prominente Theologen für Sterbehilfe

Hans Küng, Eugen Drewermann und Desmond Tutu fordern eine Freigabe der aktiven Sterbehilfe. Doch die Liberalisierung birgt Gefahren. Man sollte sie nicht kleinreden. Ein Kommentar von Michael Schrom
von Michael Schrom vom 17.10.2016
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Was verbindet Hans Küng, Eugen Drewermann und Desmond Tutu miteinander? Alle drei sind herausragende spirituelle Persönlichkeiten, die Großes geleistet haben. Sie haben theologisches Neuland erschlossen, Perspektiven geweitet, Reformen und Umbrüche ausgelöst und eingeleitet. Sie sind Vorbilder für viele. Ihr Wort hat Gewicht. Weil sie stets eingetreten sind gegen alle Arten der Bevormundung durch Staat oder Kirche, hat es eine gewisse innere Logik, wenn sie nun, als ältere Menschen, im Namen der Selbstbestimmung die Freigabe der aktiven Sterbehilfe fordern und ankündigen, von dieser Möglichkeit gegebenenfalls selbst Gebrauch machen zu wollen. Hans Küng hat seine Position schon seit Längerem ausführlich dargelegt, Eugen Drewermann und Desmond Tutu haben sich jüngst in Interviews entsprechend geäußert und die überwiegend ablehnende Haltung der Kirchen in dieser Frage kritisiert.

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Hilfe beim Sterben, nicht zum Sterben

Es ist ja wahr, dass die Kirche schnell dabei ist, zu sagen, was nicht geht. Sätze wie »Gott will das Leben« oder »Gott steht für das Leben« wirken nicht selten floskelhaft im Angesicht von Siechtum und Schmerz. Was soll das heißen in solch einer Situation? Wahr ist auch, dass niemand das Recht hat, von einem moralischen Thron aus zu urteilen, wenn ein todkranker Mensch die Entscheidung für ein selbstbestimmtes Ende trifft. Niemand, auch nicht der schärfste Gegner der Sterbehilfe, kann ernsthaft etwas gegen die Prinzipien Leidvermeidung und Selbstbestimmung einwenden.

Dennoch ist es eine problematische Form der Argumentation, von Einzelbeispielen auf generelles Handeln zu schließen. Jeder Tod ist anders. Kein Sterbeprozess gleicht dem anderen. Kann man da wirklich den Giftbecher offensiv als Erlösungstrunk preisen? Sollten die Kirchen aufhören, für einen umfassenden Schutz des Lebens zu kämpfen, für seine Heiligkeit einzutreten? Was wäre gewonnen?

Heiligkeit im Kontext der Sterbehilfedebatte meint ja gerade nicht, dass es keine Hilfe beim Sterben geben dürfte, sondern eine prinzipielle Haltung der Ehrfurcht vor dem eigenen Leben, die Akzeptanz des Nichterklärbaren und das Gespür dafür, dass es moralische Pflichten gegen sich selbst gibt, die auch mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht nicht einfach außer Kraft gesetzt werden können. Auf die Kurzformel gebracht: Alle Hilfe beim Sterben, keine Hilfe zum Sterben, auch wenn es natürlich Grauzonen gibt und eine klare Trennung nicht immer möglich ist. Es geht um die prinzipielle Geisteshaltung.

Das theologische Argument, das von Küng und anderen Theologen, die für aktive Sterbehilfe werben, ins Feld geführt wird, lautet: Wenn das Leben ein Geschenk Gottes ist, dann dürfe man dieses Geschenk gegebenenfalls an Gott wieder zurückgeben. Bernhard Sutter, Geschäftsführer der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit, behauptet sogar: »Die meisten unserer Mitglieder sind gläubig. Sie haben kein Problem, den eigenen Glauben mit der Abkürzung des eigenen Lebens in Einklang zu bringen.«

Das Leben zurückgeben wie ein geleastes Auto?

Zu fragen wäre allerdings, ob man sich zum eigenen Leben so verhalten kann wie zu einem geleasten Auto: Wenn es seinen Dienst getan hat, gebe ich es zurück. Im Sterbehilfevokabular spricht man in solchen Fällen vom »Bilanzsuizid«. Der Mensch hat das Gefühl, dass sich sein Leben gerundet hat, er wägt ab, erwartet nichts mehr, empfindet den natürlichen Verfallsprozess als menschenunwürdig und möchte ihn nicht erleben.

Noch einmal: Es geht nicht darum, im Einzelfall zu urteilen. Wenn aber dieses Bilanzdenken am Ende das Entscheidungskriterium ist und der Gedanke der Heiligkeit des Lebens aufgegeben wird, kann dies gefährlich werden. Im Jahr 1937 mussten Schüler in Deutschland folgende Rechenaufgabe lösen: »Die Kosten der Unterhaltung der erblich Belasteten drücken schwer auf die Staatsausgaben. 1936 waren in den Anstalten 209 032 Geisteskranke untergebracht, die Kosten in Höhe von 130 458 011 Reichsmark verursachten. Wie hoch sind die Kosten je Person?«

Wer garantiert, dass solches Denken nicht wiederkehrt – und sei es nur im Gewand eines verinnerlichten Gefühls von Sterbenden, anderen nicht zur Last fallen zu dürfen?

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