Recht auf Reparatur
Lang lebe die Waschmaschine
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Julia Garber packt schmutzige Wäsche in die Trommel ihrer Waschmaschine, schließt die Gerätetür und wählt das Programm. Das Display der Maschine bleibt dunkel. Schnell überprüft sie: Der Stecker ist drin, die Sicherung okay. Trotzdem rührt sich nichts, die Maschine erscheint wie tot. Als eine Woche später der Reparaturdienst kommt, stellt er fest: Ein kleines defektes Bauteil in der elektronischen Steuerung ist Ursache für den Totalausfall. Ein Ersatzteil koste zwar nur 15 Euro, sei aber so schwer zugänglich und kompliziert verbaut, dass die Reparatur mit An- und Abfahrt, Aus- und Einbau 400 Euro kosten würde. Eine neue Waschmaschine gäbe es bereits für 600 Euro. Bei Julia Garber schießt der Blutdruck hoch, auch ihr Mann ist empört: Die Waschmaschine ist erst vier Jahre alt, soll sie schon auf den Müll? Oder sollen sie
Bernhard Balle 18.11.2022:
Ein Recht auf Reparatur ist nicht zielführend, da die Hersteller wieder ein neues Geschäftsmodell daraus machen werden. Die Lösung kann nur eine Pflicht zur Reparatur sein, zum Beispiel zehn Jahre lang, und jede Reparatur darf maximal zehn Prozent des Kaufpreises kosten. Siehe da, ab morgen gibt es nur noch langlebige Produkte.