Die unheimliche Reform
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Vor drei Jahren trat Hartz IV oder das »Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« in Kraft. Zieht man nach diesen drei Jahren Bilanz, so ist zunächst festzustellen: Die Grundidee, Arbeitslose durch intensive Betreuung zu unterstützen, ist richtig - auch wenn dies schon immer zu den Aufgaben der früheren Arbeitsämter gehörte. Die konkrete Umsetzung dieser Idee ist freilich eine Ansammlung von handwerklichen Pleiten und Pannen. Abgesehen von der pikanten Tatsache, dass das Gesetz den Namen eines Straftäters trägt, entspricht es in Teilen weder der sozialen Realität noch der Rechtsprechung: Noch nie zuvor gab es bei den Sozialgerichten eine derartige Flut an Verfahren. Das Verfassungsgericht hat Hartz IV zwar die Verfassungsmäßigkeit bescheinigt, nicht aber dem Kernstück, der Zusammenlegung von Arbeitsamt und Sozialbehör