Unternehmer wegen Dumpinglohns verurteilt
vom 27.04.2011
Erstmals ist ein Unternehmer, der den gesetzlichen Mindestlohn für Gebäudereiniger unterschritten hat, wegen einer Straftat und nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt worden. Er gilt damit als vorbestraft. Statt 7,68 Euro, wie vorgeschrieben, hatte er Stundenlöhne zwischen 1 Euro und 1,79 Euro gezahlt. Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte das Urteil des Landgerichtes Magdeburg.
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Datum der Erstveröffentlichung: 14.01.2011

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