Tradition oder Gerechtigkeit? Der Streit über Knabenchöre
vom 11.01.2019
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Die Leipziger Rechtsanwältin Susann Bräcklein will durchsetzen, dass Mädchen in den renommierten Knabenchören mitsingen dürfen. Ihr Ausschluss bedeute eine nicht akzeptable Diskriminierung. Die Juristin vertritt zurückgewiesene Sängerinnen. Sie argumentiert mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes (Paragraph 3, Absatz 3) in Fällen, in denen Mädchen aufgrund ihres Geschlechts von Spitzen-Knabenchören abgelehnt werden. Dies geschieht etwa beim staatlich geförderten Leipziger Thomanerchor. Traditionsverfechter argumentieren, reine Knabenchöre hätten einen unvergleichlichen Klang.
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