Journalisten an die Leine?
Ein Hintergrundgespräch mit Journalisten über sexuelle Gewalt im Erzbistum Köln wurde vom Pressesprecher des Erzbistums abgebrochen, nachdem sich die Journalisten geweigert hatten eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben. Bei dem Treffen sollten ausgewählte Journalisten Einblick in das vom Erzbistum zurückgehaltene, weil angeblich fehlerhafte Gutachten einer Münchner Anwaltskanzlei bekommen (vgl. Publik-Forum Nr. 24/2020, S. 11). Die Journalisten sollten sich aber zuvor schriftlich verpflichten, sowohl über Tathergänge, Täter und benannte Verantwortungsträger »vollständiges Stillschweigen« zu bewahren, wie auch über die Empfehlungen der Münchner Kanzlei.
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