Hunde im Polizeigriff
Verstößt die Ausbildung von Polizeihunden gegen das Tierschutzgesetz? Um diese Frage ist ein Hin und Her entstanden, was in Berlin zunächst dafür sorgte, dass sogenannte Schutzhunde, also Hunde, die auch für das Fassen beziehungsweise Stellen von Straftätern genutzt werden, nicht mehr eingesetzt werden durften.
Hintergrund ist eine veränderte Tierschutz-Hundeverordnung, die seit Jahresbeginn gilt. Darin heißt es: »Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.« Schutzhunde der Polizei werden mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. So können Angriffe des Hundes schnell beendet werden. Aufgrund der Verordnung setzte Berlins Polizei ihre 49 Schutzhunde zunächst nicht mehr ein. Nun heißt es vom Berliner Senat: Die Verschärfungen der Hundeverordnung beträfen nur Ausbildung, Erziehung und Training der Hunde, nicht aber den Einsatz. Jetzt müsse der Bundesrat auf Bundesebene »dringend Klarheit schaffen«.