Prüfung erst nach Woelkis Rückkehr
Das Erzbistum Köln darf erst nach der Rückkehr von Kardinal Rainer Maria Woelki im März umfassend prüfen, ob die Vergabe externer Aufträge kirchenrechtlich korrekt war. Das hat die Bischofskongregation im Vatikan entschieden. Anfang Dezember hatte der Apostolische Administrator Rolf Steinhäuser Gutachten bei zwei Kirchenrechtlern in Auftrag gegeben; es geht unter anderem um die Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexueller Gewalt, die insgesamt 2,8 Millionen Euro gekostet haben. Sie liegen bereits vor und sollen nach Rom weitergegeben werden, teilte das Erzbistum Köln mit.
Die Entscheidung der Bischofskongregation stieß auf Kritik. Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sagte, so könne Kardinal Woelki im März ihm genehme Kirchenrechtler auswählen, die dann den Umgang mit dem Kirchenvermögen prüfen – unter anderem die Finanzierung der Hochschule für Katholische Theologie in Köln. Er regte an, die bereits existierenden Gutachten zu veröffentlichen. Wir sind Kirche kritisierte die »Verschleppungstaktik« des Vatikans, sie vereitle eine unabhängige Untersuchung. Die Kirchenvolksbewegung forderte die Leitung der Erzdiözese auf, der Anweisung der Bischofskongregation nicht Folge zu leisten und die Aufklärungsarbeit fortzusetzen. Papst Franziskus solle den Präfekten der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, »umgehend von seinen Aufgaben entbinden« – seine Entscheidungen seien mittlerweile »realitätsblind«.