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Augsburger Bischof Meier will nicht zahlen

vom 09.01.2024
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(Foto: PA/SvenSimon)
(Foto: PA/SvenSimon)

Das Bistum Augsburg hat die Zustimmung zur Zahlung von 150 000 Euro an einen Betroffenen von sexualisierter Gewalt verweigert. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), die von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eingesetzt wurde, hatte dem heute 62-jährigen Hans-Joachim Ihrenberger diese Summe zugesprochen, wie tagesschau.de berichtete. Ihrenberger sei als Kind zwei Jahre lang »schlimmster sexualisierter Gewalt, auch mit Vergewaltigungen« durch einen Priester ausgesetzt gewesen.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 1/2024 vom 12.01.2024, Seite 41
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Gemäß der Ordnung für das Verfahren in Anerkennung des Leids muss bei Anerkennungszahlungen über 50 000 Euro das betroffene Bistum zustimmen. Diese Zustimmung hat das Bistum Augsburg nun verweigert. Nach Veröffentlichung des Vorgangs erklärte das Bistum, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei und alle offenen inhaltlichen Fragestellungen noch besprochen würden. Zugleich wies das Bistum darauf hin, dass in der Verfahrensordnung der DBK für die Anerkennungsleistungen ein Zahlungsrahmen bis zu 50 000 Euro genannt sei. In der Entscheidung der UKA sehe man einen »vollständigen Paradigmenwechsel«.

In der zitierten Ordnung steht aber auch, dass die Zahlungen sich »am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder« orientieren sollten. Nachdem das Kölner Landgericht einem Betroffenen 300 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte, hat Bischof Georg Bätzing nach der letzten DBK-Vollversammlung erklärt, dass »die Bischöfe (…) eine deutliche Dynamisierung der Bescheidhöhen durch die UKA« erwarten. Bischof Bertram Meier teilt diese Erwartung wohl nicht.

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