Leserbrief
Kurschus’ Rücktritt
Zu: »Lektionen nicht gelernt« (23/2023, Seite 40-41)
Der Vorwurf der Vertuschung von sexualisierter Gewalt oder sexuellem Missbrauch, der gegen Frau Kurschus erhoben wurde, ist bis zum heutigen Tag nicht erwiesen. Hier steht allenfalls Aussage gegen Aussage. Das im Grundgesetz der Bundesrepublik verankerte Recht auf Unschuldsvermutung bis zum Erweis des Gegenteils wurde Frau Kurschus vorenthalten. Hier hat sich die Presse neben der Jurisdiktion zur »vierten Instanz« erhoben und so die Präses und Ratsvorsitzende schließlich mit Anschuldigungen zum Rücktritt gezwungen, die mit Recht in Zweifel gezogen werden dürfen. Von den leitenden Gremien einer Westfälischen Landeskirche und der EKD, die sich der Tradition einer »Bekennenden Kirche« verpflichtet wissen, hätte man Widerstand erwarten müssen, zu hören war bis auf einige wenige Ausnahmen verantwortungslos kapitulierendes Schweigen. So wurde Versagen auf Versagen gehäuft und dem himmelschreienden Unrecht der Opfer von sexueller Gewalt in Kirche und Gesellschaft in der Person von Annette Kurschus ein weiteres Opfer hinzugefügt. Unerträglich, wenn es dabei bleibt! Herbert Siemon, Siegen
Einfach alles hinzuwerfen halte ich nicht gerade für ein Zeichen von Leitungskompetenz. Aber wie und wo lernen kirchliche Führungskräfte das Leiten? Da setzt sich dann schnell das sogenannte Peter-Prinzip durch. Das besagt, dass in einer Organisation, in welcher prinzipiell jeder aufsteigen kann, schon bald alle Positionen mit ungeeigneten Leuten besetzt sind. Holm-Dieter Roch, Iserlohn