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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 2/2010
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft
Der letzte Brief

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vom 29.01.2010
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Ich möchte Sie hiermit über Änderungen im Erbschaftsrecht in Kenntnis setzen, welche die Bundesregierung im Verbund mit der Unesco auf den Weg gebracht hat und die dazu führen, dass sich deutsche Erben nun wieder ungetrübt über ihre alten und neuen Erbschaften freuen können.

Der deutsche Erbe ist zum Weltkulturerbe erklärt worden. Dazu gehört allerdings, dass er mindestens ein Eigenheim mit Gartenzwerg besitzt, einmal wöchentlich beim Biobauern einkauft und im vergangenen Jahr die Pkw-Abwrackprämie erhalten hat.

Firmeneigentümer können seit dem 1. Januar nicht nur ihren gesamten Firmenbesitz weitervererben, sondern auch die dazugehörige Belegschaft bis zur dritten Generation. Der Verwendungszweck bleibt dem Erben überlassen. Damit wird die Wirtschaftskraft des Mittels

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