Liebe Klienten!
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Ich möchte Sie hiermit über Änderungen im Erbschaftsrecht in Kenntnis setzen, welche die Bundesregierung im Verbund mit der Unesco auf den Weg gebracht hat und die dazu führen, dass sich deutsche Erben nun wieder ungetrübt über ihre alten und neuen Erbschaften freuen können.
Der deutsche Erbe ist zum Weltkulturerbe erklärt worden. Dazu gehört allerdings, dass er mindestens ein Eigenheim mit Gartenzwerg besitzt, einmal wöchentlich beim Biobauern einkauft und im vergangenen Jahr die Pkw-Abwrackprämie erhalten hat.
Firmeneigentümer können seit dem 1. Januar nicht nur ihren gesamten Firmenbesitz weitervererben, sondern auch die dazugehörige Belegschaft bis zur dritten Generation. Der Verwendungszweck bleibt dem Erben überlassen. Damit wird die Wirtschaftskraft des Mittels