Zur mobilen Webseite zurückkehren
Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 2/2015
Der Inhalt:

Soll Gotteslästerung weiter strafbar sein?

vom 30.01.2015
Artikel vorlesen lassen
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Das Attentat auf die Redaktion von Charlie Hebdo in Frankreich hat in Deutschland eine neue Debatte um einen alten Strafrechtsparagrafen ausgelöst. Soll der sogenannte Blasphemie-Paragraf bleiben – oder nicht? Er legt fest, dass Gotteslästerung mit »einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe« belegt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Richter den öffentlichen Frieden in hohem Maße gestört sieht. Aus der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt es widerstreitende Meinungen dazu. Der Wiesbadener Dekan Martin Mencke etwa erklärte, in einer offenen Gesellschaft müsse Gott nicht durch den Staat geschützt werden. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz sprach sich dagegen einmütig gegen die Abschaffung des Paragrafen aus.

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0