Asylgrund Frau
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Aus den sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln ziehen Frauenverbände eine klare Schlussfolgerung: Frauenspezifische Fluchtgründe müssten mehr beachtet werden und die Grundlage für einen Asylantrag bilden können. Das sagen der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und die Hilfsorganisation Solwodi.
Gewaltformen wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung setzen keine staatliche Verfolgung voraus. Die Folge: Sie werden häufig nicht als Asylgrund anerkannt. Dass geschlechtsspezifische Formen der Gewalt aber besonders häufig in bestimmten Gesellschaften vorkommen, ja vielerorts zum Alltag gehören, wird dabei nicht ausreichend wahrgenommen, analysie