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Türkischer Schäfer

vom 31.01.2020
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Wegen Diskriminierung eines Bewerbers mit türkischem Namen hat das Amtsgericht Charlottenburg das Unternehmen Deutsche Wohnen zu einer Entschädigung von 3000 Euro verurteilt. Der Bewerber bekam unter seinem Namen Koyuncu Absagen für zwei Wohnungen; er wurde nicht mal zu Besichtigungen eingeladen. Als er seinen Namen ins Deutsche übersetzte und sich als »Herr Schäfer« auf dieselben Wohnungen bewarb, wurde er prompt eingeladen. Im Dezember vergangenen Jahres war es in Bayern zu einem ähnlichen Prozess gekommen: Das Amtsgericht Augsburg hatte einen Wohnungseigentümer wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten aus Burkina Faso zu tausend Euro Entschädigung verurteilt.

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