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Unterstützung für Klimaflüchtlinge

vom 31.01.2020
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Klimaflüchtlinge dürfen nach Auffassung des UN-Menschenrechtsausschusses nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Sie sollten nicht nachweisen müssen, dass ihnen unmittelbar Gefahr für Leib und Leben drohe, erklärte das Gremium in Genf. Es reiche aus, wenn die Lebensumstände durch den Klimawandel derart bedroht seien, dass das Recht auf Leben gefährdet sei. Langfristige Folgen des Klimawandels wie der Anstieg des Meeres zählten ebenso dazu wie die Gefahr durch Überflutungen oder Stürme. Hintergrund der Erklärung ist die Beschwerde eines Bürgers des Inselstaates Kiribati, der Asyl in Neuseeland beantragt hatte. Nach einer Ablehnung war er in seine Heimat abgeschoben worden.

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