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Die umgetauschte Braut

Selbst die Ehe ist für ausländische Frauen kein Garant für Rechtssicherheit. Ein rot-grüner Gesetzentwurf will das jetzt ändern
von Agnes Steinbauer vom 11.02.2000
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Grundrechte wie die Menschenwürde oder auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit sollen künftig auch für Migrantinnen in Deutschland gelten. Dafür wollen Frauenpolitikerinnen der SPD und der Bündnisgrünen sorgen. Denn im Blick auf das geltende Ausländergesetz ist das ihrer Meinung nach nicht der Fall. Ein rot-grüner Gesetzentwurf, der im März verabschiedet werden soll, wird das ändern. Bis jetzt haben ausländische Frauen in den ersten vier Ehejahren in Deutschland kein eigenes, sondern nur ein von ihrem Mann abhängiges Aufenthaltsrecht. Wenn es zur Trennung oder Scheidung vor Ablauf dieser Zeit kommt, bedeutet das für die Frau Ausweisung oder - auf Behördendeutsch - »Rückführung ins Heimatland«.

Vorausgegangen sind, so berichten Sozialanlaufstellen, oft jahrelange Torturen, körperliche und seelische Misshandlungen seitens

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