»Endlich mehr Rechtssicherheit«

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen

Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €

Publik-Forum: Herr Jüngst, die katholische Kirche beharrt darauf, die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ihrer Mitarbeiter selbst zu regeln. Sie spricht vom »Dritten Weg«. Das bedeutet: Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetze zum Beispiel gelten für die kirchlichen Angestellten nicht. Von der Öffentlichkeit kaum beachtet, ist am 1. Juli 2005 die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) in Kraft getreten. Was ist darunter zu verstehen?
Manfred Jüngst: Bei den kirchlichen Arbeitsgerichten handelt es sich um eigenständige Gerichte, die dazu geschaffen wurden, einen gerichtlichen Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem so genannten kollektiven Arbeitsrecht zu garantieren.
Publik-Forum: Könnten Sie kurz den Begriff »kollektives Arbeitsrecht« erläutern?
Jüngst: Zum kollektiven Arbeitsrecht zählen alle Streit
