»Der dicke, fette Herr Buddha«
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Die Bremer Staatsanwaltschaft prüft, ob eine Predigt des Bremer Pastors Olaf Latzel den Anfangsverdacht einer Straftat der Volksverhetzung oder Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft erfüllt. Der 47-jährige, streng konservative Pastor der Bremer Sankt Martini-Gemeinde hatte in einer Predigt das islamische Zuckerfest als »Blödsinn«, Buddha als »dicken, fetten Herrn« und die Lehre der katholische Kirche als »ganz großen Mist« bezeichnet. Reliquien seien »Dreck«. Bremens leitender Theologe Renke Brahms bezeichnete die Kanzelrede in Teilen als »geistige Brandstiftung«. Mitarbeiter der Bremischen Evangelischen Kirche stellten in einer Resolution »für eine Vielfalt der Religionen und gegen Hassprediger« fest, Latzel habe das Ansehen der Kirche und ihrer Mitarbeiter in unerträglicher Weise beschädigt. In einer Erklärung von inzwischen über siebzig Pastoren heißt es, »wer Bibeltexte als Schlagwaffe missbrauche, sollte sich nicht bibeltreu nennen«. Dies sei Fundamentalismus pur, der sich von dem der Islamisten nicht grundsätzlich unterscheide. Die bibeltreue Evangelische Allianz, der auch die Sankt Martini-Gemeinde angehört, distanzierte sich ebenfalls. Latzel habe Dinge gesagt, die durchaus verletzend seien und Menschen vor den Kopf stießen, heißt es. Latzel selbst entschuldigte sich für alle Äußerungen, mit denen er Menschen anderer Religionen und Konfessionen diskriminiert und beleidigt habe. Er sei aber gegen jede Vermischung der Religionen. – Die 61 Gemeinden der Bremer Kirche genießen laut Kirchenverfassung Lehr-, Glaubens- und Gewissensfreiheit. Daher kann die Kirchenleitung nicht disziplinarrechtlich gegen Latzel vorgehen.