Gut gemeint, aber nicht gut gemacht
Beginnen wir mit einer Rückblende: Vor knapp 25 Jahren trugen die damaligen Bischöfe Karl Lehmann (Mainz), Oskar Saier (Freiburg) und Walter Kasper (Rottenburg) im Vatikan die Bitte vor, man möge doch bei der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen – bei allem Respekt vor der katholischen Ehelehre – zumindest eine Einzelfallprüfung ermöglichen, sodass diejenigen Betroffenen, die unter dem Ausschluss von den Sakramenten leiden, die Möglichkeit hätten, irgendwie und irgendwann wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche eintreten zu können. Die Bischöfe wurden in Rom abgebürstet und von ihren damaligen Mitbrüdern im Amt nicht gerade solidarisch im Regen stehen gelassen. Die drei mussten sich anhören, mit ihrem Vorstoß das Zeugnis der Kirche zu verdunkeln, Schuld kleinzureden und die Gläubigen zu verwirren. So blieb alles beim Alten, bis Papst Franziskus nach zwei kontroversen und hoch emotionalen Familiensynoden ein Schreiben mit dem Namen Amoris Laetitia (Die Freude der Liebe) veröffentlichte. Darin schrieb er seinen Bischöfen zum Thema wiederverheiratete Geschiedene unter anderem folgenden Satz ins Stammbuch: »Die Kirche ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände. Daher ist es nicht mehr möglich, zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten irregulären Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.«
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