Zur mobilen Webseite zurückkehren
Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 3/2019
Der Inhalt:

Flüchtlingsbürgen weiter im Ungewissen

vom 08.02.2019
Artikel vorlesen lassen
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Bürger, die Geflüchteten mithilfe einer Bürgschaft ermöglicht hatten, nach Deutschland einzureisen, haben Ende Januar aufgeatmet: Bund und Länder haben sich nach einem jahrelangen Rechtsstreit darauf geeinigt, dass sie die Kosten (rund 21 Millionen Euro) für finanzielle Forderungen an die Flüchtlingspaten tragen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, er werde die Jobcenter auffordern, keine finanziellen Forderungen mehr zu stellen (Publik-Forum 5/2017 und 24/2017). Doch die Freude währte nicht lange. Kurz darauf schränkte er seine Zusage wieder ein, wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen mitteilte. Jobcenter dürfen nun eine »Ermessensentscheidung« treffen, und auch viele andere Fragen sind weiterhin offen. »Das bedeutet in der Praxis, dass die laufenden Klageverfahren nicht alle mit einem Federstrich beendet und die Forderungen der Jobcenter nicht pauschal zurückgenommen werden, sondern dass jeder einzelne Fall erneut geprüft wird«, kritisiert Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat. Unklar ist etwa, in welchem Umfang Flüchtlingsbürgen schriftlich nachweisen müssen, dass sie von Landesbehörden falsch beraten worden sind. Offen ist zudem, ob Bund und Länder auch die Ansprüche der kommunalen Sozialämter an Flüchtlingsbürgen übernehmen. Und ob Bürgen, die bereits gezahlt haben, ihr Geld zurückbekommen, weiß niemand. Das Fazit von Weber lautet daher: »Flüchtlingsbürgen müssen sich weiter Sorgen machen.«

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.
Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0