Präses gegen Begleitung von assistiertem Suizid
Die Begleitung von assistiertem Suizid am Lebensende ist laut Thorsten Latzel keine Aufgabe evangelischer Einrichtungen. Für diesen Fall müssten Gesellschaft und Staat Möglichkeiten der Beratung und Assistenz schaffen, sagte der rheinische Präses auf einer Onlineveranstaltung der Evangelischen Akademie im Rheinland. »Da sollte nicht der Erwartungsdruck des Staates an uns sein, dass wir das als Serviceangebot haben.« Diakonie-Präsident Ulrich Lilie trat hingegen dafür ein, Verfahren zu etablieren, um sterbenskranke Menschen mit Suizidwunsch begleiten zu können. Es brauche ein professionelles Vorgehen mit kompetenten Beratungsteams, um den wahren Wunsch eines Menschen herauszufinden, sagte Lilie. »Das halte ich für eine Aufgabe von Kirche und Diakonie.«
Hintergrund der Debatte über den assistierten Suizid ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar 2020 das Verbot der »geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung« aufgehoben hatte. Die Karlsruher Richter begründeten die Entscheidung mit dem Selbstbestimmungsrecht. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben schließt demnach auch eine mögliche Hilfe Dritter ein. Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs muss nun neu gefasst werden.
»Wir stehen für den Schutz und die Begleitung menschlichen Lebens bis zum Ende«, sagte Latzel. In Grenzfällen müsse aber respektiert werden, wenn Menschen sich für die Beendigung ihres Lebens entschieden. Sie müssten diakonische Einrichtungen deshalb auch nicht verlassen.