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Personen und Konflikte

vom 10.02.2023
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Helmut Dieser, Bischof von Aachen und Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs, hat bekannt gegeben, dass Betroffene sexualisierter Gewalt ab dem 1. März 2023 Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) einlegen können und ein Recht auf Akteneinsicht erhalten sollen. Dies hätten die Bischöfe zusammen mit dem Betroffenenbeirat beschlossen. Deren Sprecher Johannes Norpoth geht davon aus, dass zahlreiche Betroffene eine Überprüfung der Leistungsbescheide beantragen werden. Dafür müsse die UKA entsprechend aufgestellt sein, um Antragsstaus wie zu Beginn des UKA-Verfahrens zu vermeiden.

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