Personen und Konflikte
vom 10.02.2023
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Sie sind kein Print-Abonnent? Jetzt gratis testen
Jetzt direkt weiterlesen:
Digital-Zugang
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Sie sind bereits Digital-Abonnent? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
4 Wochen freier Zugang zu allen
PF+ Artikeln inklusive E-Paper
ergänzend zu Ihrem Print-Abo
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
Helmut Dieser, Bischof von Aachen und Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs, hat bekannt gegeben, dass Betroffene sexualisierter Gewalt ab dem 1. März 2023 Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) einlegen können und ein Recht auf Akteneinsicht erhalten sollen. Dies hätten die Bischöfe zusammen mit dem Betroffenenbeirat beschlossen. Deren Sprecher Johannes Norpoth geht davon aus, dass zahlreiche Betroffene eine Überprüfung der Leistungsbescheide beantragen werden. Dafür müsse die UKA entsprechend aufgestellt sein, um Antragsstaus wie zu Beginn des UKA-Verfahrens zu vermeiden.
Jafar Pan
Kommentare und Leserbriefe