Das Recht auf Reparatur kommt
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Ob Handy, Kühlschrank, Staubsauger oder Waschmaschine: Verbraucher sollen defekte Produkte künftig einfacher reparieren lassen können. Auf ein entsprechendes Recht haben sich Europaparlament und EU-Staaten nun verständigt. Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Eine Reihe von Produkten bleibt allerdings ausgenommen, zum Beispiel Kopfhörer oder Möbel.
Die Hersteller müssen künftig ihre Produkte auf Wunsch selbst reparieren oder sie so konstruieren, dass man sie reparieren lassen kann. Der Verhandlungsführer des Europaparlaments René Repasi (SPD) sagte, es werde erstmals ein Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphon