Weiterhin aufs Schlepperboot
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Es hätte ein Lichtblick werden können. Eine »Sternstunde für die Menschenrechte«, wie Karl Kopp von Pro Asyl gehofft hatte. Mit Spannung wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Flüchtlingspolitik erwartet. Geklagt hatte eine christliche Familie aus Syrien. Es ging um die Frage, ob EU-Staaten in bestimmten Fällen verpflichtet werden können, an ihren Botschaften humanitäre Visa an Schutzsuchende zu erteilen. Der zuständige Generalanwalt am EuGH hatte dafür plädiert – dies hätte die Asylpolitik völlig auf den Kopf gestellt, weil es der Menschlichkeit Vorrang gegeben hätte vor Abschottung.
Doch die Richter in Luxemburg sind dem nicht gefolgt. Sie erklärten in ihrem Urteil vom 7. März, sie seien nicht zuständig, das EU-Recht