Gemeinnützigkeit vor dem Verfassungsgericht
vom 12.03.2021
Wie politisch darf eine Organisation sein, die sich gemeinnützig nennt? Mit dieser Frage setzt sich jetzt das Verfassungsgericht auseinander, ausgehend vom Streit um den globalisierungskritischen Verein Attac. Der galt als gemeinnützig, bis das Frankfurter Finanzamt ihm diesen Status 2014 entzog. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung.
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Datum der Erstveröffentlichung: 12.03.2021

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