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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 5/2021
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Gemeinnützigkeit vor dem Verfassungsgericht

vom 12.03.2021
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Wie politisch darf eine Organisation sein, die sich gemeinnützig nennt? Mit dieser Frage setzt sich jetzt das Verfassungsgericht auseinander, ausgehend vom Streit um den globalisierungskritischen Verein Attac. Der galt als gemeinnützig, bis das Frankfurter Finanzamt ihm diesen Status 2014 entzog. Insbesondere der Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung.

Attac ging gegen die Entscheidung vor und gewann. Im Revisionsverfahren sprach der Bundesfinanzhof dem Verein jedoch die Gemeinnützigkeit ab. In einem zweiten Urteil im Januar 2021 bestätigte er diese Sicht. Mit der Verfassungsbeschwerde geht die juristische Auseinandersetzung jetzt in die letzte Runde. Attac argumentiert, ziv

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