Straßburger Mittelweg
Juristische Achterbahnfahrt in Straßburg: Mit 15 zu 2 Stimmen hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte jetzt in einem Urteil festgehalten, dass das christliche Kreuz in staatlichen Schulen aufgehängt werden darf. Dies verstoße nicht gegen die Neutralitätspflicht des Staates, weil das Kreuz ein stummes Symbol sei, von dem keine aktive Ideologisierung der Schülerinnen und Schüler ausgehe. Anderthalb Jahre zuvor hatte die Vorinstanz einstimmig anders entschieden: Das Kreuz müsse abgehängt werden, weil es die Freiheit Andersdenkender beschneide, zumal das christliche Kreuz in erster Linie ein Glaubenssymbol sei und kein kulturelles. Geklagt hatte eine italienische Mutter, nachdem sie in ihrem Heimatland in allen Instanzen abgeblitzt war. Die italienische Regierung wiederum hatte gegen das erstinstanzliche Urteil aus Straßburg Revision eingelegt – unterstützt von weiteren europäischen Ländern, die ihre christliche Identität gefährdet sehen.
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