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Protest gegen Garzweiler II
Musik im Tagebau bleibt straffrei

Gericht: RWE muss begrenzten Hausfriedensbruch hinnehmen
vom 25.03.2022
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Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt hat drei Angeklagte freigesprochen, die gemeinsam mit anderen Musikerinnen und Musikern im vergangenen August auf das Gelände des Tagebaus Garzweiler II eingedrungen waren und dort unter anderem Werke von Beethoven und Schostakowitsch gespielt hatten. Das Werksgelände verließen sie nach einiger Zeit freiwillig.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 6/2022 vom 25.03.2022, Seite 63
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Der Energiekonzern RWE zeigte rund dreißig Musikantinnen und Musikanten der Aktion »Lebenslaute« wegen Hausfriedensbruchs an. Die meisten Verfahren wurden gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt. Drei Verfahren jedoch landeten vor Gericht, und das entschied zur Überraschung der meisten Prozessbeobachter: Wer so tief wie RWE ins Eigentum anderer eingreife, müsse im Zuge einer Grundrechtsabwägung den zeitlich begrenzten Hausfriedensbruch der Aktion hinnehmen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Garzweiler Musik Protest Tagebau
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