Vergewaltigungsvorwurf bleibt ohne Folgen
Der mutmaßliche Missbrauchsfall, den eine Frau mit dem Pseudonym Ellen Adler angezeigt hat (Publik-Forum 14/2021, Seite 36-37), bleibt vorerst ohne kirchenrechtliche Folgen. Die vatikanische Kleruskongregation setzte die Verfügungen des Dresdner Bischofs Heinrich Timmerevers gegen zwei Palottinerpatres außer Kraft. Die Frau hatte dem einen Pater vorgeworfen, sie 1990 im Alter von 22 Jahren vergewaltigt, dem anderen, die Tat gedeckt zu haben; Bischof Timmerevers hatte nach einer kanonischen Voruntersuchung den beiden vorläufig untersagt, im Bistum tätig zu werden. Die Kleruskongregation gab nun der Beschwerde der Beschuldigten statt, die den Vergewaltigungsvorwurf bestreiten. Die Frau sei zum Zeitpunkt des – unbestrittenen – Geschlechtsverkehrs volljährig und nicht als schutzbedürftige Person anzusehen gewesen, so die Kongregation.
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